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   BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 517/19   

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https://dejure.org/2019,8321
BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 517/19 (https://dejure.org/2019,8321)
BVerfG, Entscheidung vom 03.04.2019 - 2 BvR 517/19 (https://dejure.org/2019,8321)
BVerfG, Entscheidung vom 03. April 2019 - 2 BvR 517/19 (https://dejure.org/2019,8321)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG
    Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung (russischer Staatsangehöriger; Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren; staatliche Repressionsmaßnahmen in Tschetschenien; völkerrechtlich verbindliche ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstweilige Aussetzung der Auslieferung eines Russen an die Behörden der Russischen Föderation zur Strafverfolgung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 2 Abs 1 IRG, § 32 IRG, § 33 IRG
    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aussetzung der Auslieferung eines Russen an die Behörden der Russischen Föderation zur Strafverfolgung - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer fachgerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung, ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an die Behörden Russlands zur Strafverfolgung; Verfassungsmäßigkeit einer fachger...

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aussetzung der Auslieferung eines Russen an die Behörden der Russischen Föderation zur Strafverfolgung - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer fachgerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aussetzung der Auslieferung eines russischen Staatsangehörigen an die Behörden Russlands zur Strafverfolgung; Verfassungsmäßigkeit einer fachgerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Aussetzung der Auslieferung eines Russen an die Behörden der Russischen Föderation zur Strafverfolgung - Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer fachgerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit einer Auslieferung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 517/19
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 517/19
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 517/19
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe definiert, unter welchen Voraussetzungen diplomatische Zusicherungen im Auslieferungsverkehr ausreichend seien (unter Verweis auf EGMR, Othman (Abu Qatada) v. The United Kingdom, Urteil vom 17. Januar 2012, Nr. 8139/09, § 189).
  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 517/19
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 517/19
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 517/19
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 517/19
    Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75

    Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen -

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 517/19
    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 517/19
    Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

    Auszug aus BVerfG, 03.04.2019 - 2 BvR 517/19
    Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

  • BVerfG, 13.11.2017 - 2 BvR 1381/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Auszuliefernden wegen unzureichender

  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 6 A 454/21

    Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien; Verletzung des rechtlichen

    Soweit sich die nachgehend aufgeworfene weitere Frage auf eine "Auslieferung" bezieht, steht eine solche Auslieferung nicht im Raum, sodass sich auch diese Frage im vorliegenden Verfahren nicht stellen würde, zumal angesichts der von den Klägern in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 3. April 2019 - 2 BvR 517/19 -) die rechtliche Grundlage der dort im Raum stehenden Auslieferung das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen war.
  • OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 1075/19

    Asylrecht; Tschetschenien; Abschiebungsverbot; Wehrdienstentziehung

    kann die Zulassung der Berufung nicht begründen, da das Verwaltungsgericht schon nicht festgestellt hat, dass dem Kläger eine Auslieferung in die Russische Föderation droht, wobei angesichts der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 3. April 2019 - 2 BvR 517/19) die rechtliche Grundlage der im Raum stehenden Auslieferung das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen war.
  • OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 1076/19

    AsylR; Tschetschenien; Abschiebungsverbot; Wehrdienstentziehung

    kann die Zulassung der Berufung nicht begründen, da das Verwaltungsgericht schon nicht festgestellt hat, dass dem Kläger eine Auslieferung in die Russische Föderation droht, wobei angesichts der vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 3. April 2019 - 2 BvR 517/19) die rechtliche Grundlage der im Raum stehenden Auslieferung das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen war.
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